Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Gäste zu registrieren. Wir bitten Sie daher, dieses Formular vor Ihrer Ankunft auszufüllen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! 😊
Gemäß Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik sind Unterkunftsanbieter verpflichtet, ihre Gäste bei der Fremdenpolizei zu registrieren und ein Gästebuch zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für ausländische Gäste, sondern auch für tschechische Staatsbürger, da dies für die Verwaltung und Zahlung lokaler Gebühren erforderlich ist.
Sie haben das Formular bereits einmal ausgefüllt.